Business-Konzept
Wer eine Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger, Unternehmer oder Freiberufler beantragen möchte, muss durch ein geeignetes business-Konzept nachweisen, dass das Unternehmen rentabel ist.
Der Antragsteller muss für seine unternehmerische Idee die fachlichen Kenntnisse sowie für den Betrieb des Unternehmens die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen.
In einen vom mir zu erstellenden business-Konzept sind darzustellen • die Geschäftsidee und das Marktumfeld,
• die unternehmerischen Erfahrenung des Ausländers,
• das Startkapital,
• die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und
• eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre.
Bei Personen über 45 Jahren wird auch ein Nachweis der angemessenen Altersvorsorge verlangt.
Genaueres hierzu kann ich in der Beratung mitteilen.
Das business-Konzept muss Tabellen zu verschiedenen Kostenpunkten enthalten, die vollständig die betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben darstellen. Dieses vollständige business-Konzept wird im Rahmen eines Antragsverfahren von der Ausländerbehörde der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgelegt, welche eine Stellungnahme dazu abgibt. Sie kann den Antragsteller und seinen Anwalt oder Prozeßbevollmächtigten auch zu einem fachlichen Gespräch einladen, in welchem dann auf die Geschäftsidee näher eingegangen wird.
Unser Büro hilft Ihnen bei allen Schritten, also bei der Antragstellung und auch bei der Besorgung eines Business Konzept, welches durch unsere Partner erstellt wird.