Einbürgerung / Deutscher Pass

Wer sich längere Zeit rechtsmäßig im Bundesgebiet aufhält, kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind, die in den §§ 8, 9 oder 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) geregelt sind.  

nd ist (in Ausnahmen reichen 6 oder 7 Jahre) •eine bestimmte Art der Aufenthaltserlaubnis besitzt, •ausreichende Deutschkenntnisse hat (Sprachzertifikat B 1 ), 

•einen Einbürgerungstest bestanden hat, 

•seinen Lebensunterhalt decken kann und 

•bereit ist, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.  

Es gibt weitere Grundvoraussetzungen, die gegeben sein müssen.  Bei Ausländern, welche mit Deutschen verheiratet sind, reicht ein Aufenthalt von drei Jahren.  

In meinen Büro betreue ich meine Mandanten im gesamten Antragsverfahren, von der Antragstellung bis zur Erlangung der Einbürgerungszusicherung oder Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.  

Schon bei der Erstellung des Antrags und der notwendigen Dokumente und Nachweise achte ich darauf, dass alles vollständig ist. Dann verabrede ich mit der Einbürgerungsbehörde einen persönlichen Termin, wo Sie mit mir ohne Wartezeiten vorsprechen können und wir den persönlich zu stellenden Einbürgerungsantrag anhängig machen.  

Dieses garantiert ein zügiges Einbürgerungsverfahren und verhindert, dass Fehler schon bei der Antragstellung gemacht werden.