Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man von einer binationalen Ehe.
Ausländerrechtliche Folgen:
Bei der Trennung und Scheidung einer binationalen Ehe ist auch auf die ausländerrechtlichen Folgen zu achten.
Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine drei Jahre gedauert hat, könnte der ausländische Ehepartner nach der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis verlieren (§ 31 Abs.1 AufenthG).
Ein Schwerpunkt in meinem Büro ist auch die Beratung im Ausländer- und Aufenthaltsrecht bei – der Familienzusammenführung aus dem Ausland,
– der Erlangung einer blue card EU für die Arbeitsaufnahme und
– die Vorbereitung der Trennung oder einer Scheidung zur Vermeidung des Verlustes der Aufenthaltserlaubnis.
Trennung und Scheidung
Bei binationalen Ehen hat ein auf internationales Familienrecht spezialisierter Anwalt zunächst zu prüfen, welches Familienrecht auf diese Ehe, auf die Scheidung oder bestimmte Folgen anzuwenden ist. Es kann dann das nationale Recht des Heimatstaates der Ehefrau, das des Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen Anwendung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der Vermögensauseinandersetzung. Die Trennung und auch die Scheidung einer binationalen Ehe gehören in die Hand eines im Familienrecht und im Ausländerrecht versierten Anwalts.
Sonst kann am Ende des Scheidungsverfahrens die große Überraschung kommen und der ausländische Partner verliert seine Aufenthaltserlaubnis und muss das Land verlassen. Auch wer schon einen deutschen Pass hat, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit in gewissen Fällen wieder verlieren.